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VOB Teile A und B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)

VOB Teile A und B: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit Vergabeverordnung (VgV)
Von Beck Juristischer Verlag

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Produktinformation

  • Amazon-Verkaufsrang: #513128 in Bücher
  • Veröffentlicht am: 2010-01-11
  • Einband: Gebundene Ausgabe
  • 1800 Seiten


Kundenrezensionen

Hilfreichste Kundenrezensionen

4 von 4 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich.
3Veraltete VOB-Fassung (2008) neu und gut kommtiert
Von Bernhard Fett
Der Kapellmann/Messerschmidt, nunmehr schon in der dritten Auflage, kommentiert gewohnt praxisnah ohne den altersbedingt ausgeschiedenenen Dr. Dähne, leider nur die Entwurfsfassung der VOB/A aus dem Jahr 2008 und nicht die am 15.10.2009 veröffentlichte aktuelle Fassung, die noch im Mai 2010 mit der VGV in Kraft treten wird. Deshalb fehlt u. a. § 23a VOB/A völlig in diesem Kommentar und in § 6 Abs. 1 Ziffer 3 VOB/A finden sich nach wie vor die längst gestrichenen "gemeinnützigen Unternehmen und Einrichtungen", die in Randnummer 20 kommentiert werden. Auch ansonsten klaffen Anspruch und Realität leider auseinander. So wird im Vorwort vom November 2009 vollmündig angekündigt, dass die "materiellen Regeln für Sektorenauftraggeber ... Sektorenverordnung vom 23.9.2009 ... in einem gesonderten Beilageheft kostenfrei" nachgeliefert werden, wovon der Verlag auf Nachfrage im Mai 2010 nun Nichts mehr wissen will und dies auf die nächste Auflage verschiebt. Dabei bleibt zu beachten, dass die dritte Auflage laut jenem Vorwort angeblich die ""VOB 2009", also die Neufassung der VOB vom 31.7.2009, veröffentlicht am 15.10.2009" behandelt", was objektiv - wie dargelegt - leider nicht der Fall ist. Ansonsten wäre der Kommentar jedem Baupraktiker wieder einmal wärmstens ans Herz zu legen, da er gewohnt kurz und praxisnah die VOB 2008 (Entwurf) kommentiert, die aber leider nicht zu 100 % mit der aktuellen Fassung der VOB/A übereinstimmt. Als Mogelpackung kann der Kommentar aber wohl nicht abgetan werden, da im Vorwort steht: "Die Kommentierung ist auf dem Stand von August 2009". Ob der Leser aber begreift, dass dieser ansonsten tolle Kommentar deshalb eine alte Entwurfsfassung der VOB/A aus dem Jahr 2008 kommentiert, die so niemals in Kraft tritt, erscheint zumindest zweifelhaft. Hier ging leider kommerzielle Schnelligkeit vor Genauigkeit, was angesichts des Inkrafttretens im Mai 2010 auch noch hätte korrigiert werden können/müssen. Schade ...

Regierungsdirektor Bernhard Fett/Dresden (früherer Vorsitzender der Vergabekammer Sachsen)

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