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Markenrecht und Branding: Schutz von Marken, Namen, Titeln, Domains und Herkunftsangaben

Markenrecht und Branding: Schutz von Marken, Namen, Titeln, Domains und Herkunftsangaben
Von Stefan Haupt, Ronald Schmidt

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Produktinformation

  • Amazon-Verkaufsrang: #306105 in Bücher
  • Veröffentlicht am: 2007-05-01
  • Einband: Taschenbuch
  • 208 Seiten


Kundenrezensionen

Hilfreichste Kundenrezensionen

4 von 4 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich.
5Kompakter Ratgeber
Von Guenther Schmalz
Man sollte sich vom bunten Titelbild nicht täuschen lassen, "Markenrecht und Branding" wendet sich an einen Leser mit juristischer Vorbildung. Allgemeine juristische Grundbegriffe, wie beispielsweise "absolutes Recht" und "Aktivlegitimation" werden vorausgesetzt und nicht erklärt.

Der Begriff "Branding" wird eingangs leider nur kurz erläutert, wirtschaftliche Aspekte des "Brandings" einschließlich Marketing sind auf gerade mal drei Seiten zusammengefasst. "Branding" ist nicht durch ein einziges Gesetz geschützt, vielmehr muss der Inhaber eines Brands aus einer Vielzahl von einschlägigen, mehr oder weniger komplexen Gesetzen, das für seinen Teilaspekt jeweils anwendbare Recht auswählen und anwenden.

Der Rechtsratgeber konzentriert sich auf das Markenrecht, dem mehr als zwei Drittel des Buches gewidmet sind, einschließlich der Spezialgebiete des Markenrechts (z.B. Schutz des Werktitels, geografische Herkunftsangaben). Ausführungen zum Schutz des Namens (BGB), Schutz des Firmennamens (HGB), Schutz der Internet-Domain, Recht am eigenen Bild (KUG), Schutz von Sportveranstaltungen und Merchandising am Beispiel der Fußball WM 2006, um nur einige zu nennen, runden das Buch ab.

"Markenrecht und Branding" ist eine sehr verdichtete Einführung in den gesetzlichen Warenkorb, der genutzt werden kann um ein Branding zu schützen. Checklisten in Frageform am Ende der Kapitel fassen wichtige Punkte noch einmal zusammen, enthalten aber auch stichwortartige Fragen zu rechtlichen Aspekten, auf die auf Grund der Kompaktheit des Werkes für dieses wirklich facettenreiche Rechtsgebiet nicht eingegangen wurde. So wird z.B. in der Checkliste des Kapitels "Internet" der wichtige Punkt "Enthält die Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Inhalt?" aufgeworfen ohne dass die Autoren das Telemediengesetz TMG bzw. das zur 2. Auflage des Buches gültige Teledienstegesetz TDG als einschlägiges Gesetz erwähnen, geschweige denn inhaltlich gestreift hätten.

Wie bei jedem fachmännisch gestaltetem juristischen Buch werden einschlägige Urteile zitiert und sind bis zum Erscheinungszeitpunkt aktualisiert. Das ist gerade bei einem so stark von Rechtsprechung geprägten Rechtsgebiet wie dem Markenrecht essentiell. Ein in der Praxis bei einer Markenkollision sehr verbreitetes Hilfsmittel in der Form einer "Abgrenzungsvereinbarung" fällt ebenfalls der Kompaktheit des Buches zum Opfer und ihr wird nur ein einziger Absatz gewidmet. Immerhin wird zur Vertiefung auf ein Vertragshandbuch weiterverwiesen.

Leider haben die Autoren auch die sich aufdrängende Möglichkeit versäumt, gerade bei der im Markenrecht so herausragenden Bedeutung von Bild- bzw. kombinierten Wort-Bildmarken, Abbildungen solcher Marken widerzugeben und erschöpfen sich in einer rein wörtlichen Darstellung des Sachverhalts. Es ist eine verpasste Gelegenheit in der relativ ausführlich kommentierten Entscheidung, die kombinierten Wort-Bild-Marke "coccodrillo" und die reine Bildmarke des Lacoste-Krokodils nicht bildlich einander gegenüber zu stellen. So kann dem Leser nur unzulänglich ein Gefühl vermittelt werden, warum dem Bildbestandteil in der Gestaltung der angegriffenen Marke "coccodrillo" nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt und daher trotz Warenidentität und gesteigerter Kennzeichnungskraft der Marke Lacoste der BGH eine Verwechslungsgefahr verneint hat.

Trotz dieser Unzulänglichkeiten weist dieses Buch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis auf, weshalb ich doch noch gerne fünf Sternchen vergebe. Es darf jedoch nur als Einführung in dieses komplexe Rechtsgebiet verstanden werden, bei einem rechtlichen Problem müssen Bücher des entsprechenden, spezifischen Rechtsgebiets noch gezielt zugekauft werden.

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